Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 9.12.2025: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
<font face="Gothic" size="5"> | <font face="Gothic" size="5"> | ||
''„Diese Entscheidung wurde auf Basis einer aktuellen Bewertung des Seuchengeschehens getroffen. Dieses stellt sich seit geraumer Zeit als stabil dar und es wurden keine neuen Ausbrüche verzeichnet. Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der ASP zeigen Wirkung, weshalb eine Lockerung der Schutzbestimmungen in diesem Bereich verantwortbar erscheint.“'' ([[Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025|Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]]) | ''„Diese Entscheidung wurde auf Basis einer aktuellen Bewertung des Seuchengeschehens getroffen. Dieses stellt sich seit geraumer Zeit als stabil dar und es wurden keine neuen Ausbrüche verzeichnet. Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der ASP ("Afrikanische Schweinepest", die Red.) zeigen Wirkung, weshalb eine Lockerung der Schutzbestimmungen in diesem Bereich verantwortbar erscheint.“'' ([[Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025|Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]]) | ||
</font> | </font> | ||
</div> | </div> | ||
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 9. Dezember 2025] | Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 9. Dezember 2025] | ||
Aktuelle Version vom 10. Dezember 2025, 08:55 Uhr
Landratsamt passt Allgemeinverfügung an – Feuerwerk zum Jahreswechsel wieder überall im Rhein-Neckar-Kreis regulär möglich
„Diese Entscheidung wurde auf Basis einer aktuellen Bewertung des Seuchengeschehens getroffen. Dieses stellt sich seit geraumer Zeit als stabil dar und es wurden keine neuen Ausbrüche verzeichnet. Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der ASP ("Afrikanische Schweinepest", die Red.) zeigen Wirkung, weshalb eine Lockerung der Schutzbestimmungen in diesem Bereich verantwortbar erscheint.“ (Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 9. Dezember 2025]